Das andauernde Negativ- und Niedrigzinsumfeld zwingt die Bankenaufsicht, das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch stärker zu regulieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte deshalb ein aktualisiertes Rundschreiben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Ein Vorgehensmodell erleichtert Banken die Analyse und Umsetzung der Neuerungen.
Das BaFin-Rundschreiben enthält drei signifikante Änderungen, die für Banken relevant sind.
1. Wahlrecht für die Behandlung von Margen in Cashflows
Zukünftig können Institute wählen, ob sie für die Berechnung des Zinsänderungsrisikos die Cashflows mit oder ohne Marge berücksichtigen. Über ein zusätzliches Feld im Meldeformular (FinaRisiko-V) informieren sie die nationale Aufsicht über die Behandlung von Margen-Cashflows. Einer Nichtberücksichtigung von Margen müssen Banken allerdings adäquat in ihren Risikosteuerungs- und Risikocontrolling-Prozessen Rechnung tragen.
2. Verzicht auf das Ausweichverfahren
Die Messung von Zinsänderungsrisiken hat nun barwertig und ertragsorientiert zu erfolgen. Ein Ausweichverfahren für Institute mit periodischer Zinsrisikosteuerung entfällt. Bis zum 31. Oktober 2018 müssen Banken diese Anforderung erfüllen. Das kann für betroffene Institute kurzfristig zu Mehraufwänden führen.
3. Streichung der alternativen Schockhöhe
In den vorangegangenen EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch wird eine alternative Berechnung der Schockhöhe vorgeschlagen, falls der Standardzinsschock von +/-200 Basispunkten das tatsächliche Zinsänderungsniveau unterschreitet. Die alternative Schockhöhe wird in der Neufassung des BaFin-Rundschreibens nicht mehr aufgeführt, sodass diese Berechnungsmethodik und die vorangehenden Abwägungen zukünftig nicht mehr notwendig sind.
Keine Doppelberechnungen und Doppelmeldungen
Eine gute Nachricht: Im Falle abweichender Berechnungsvorgaben zwischen den europäischen und deutschen Regularien besitzen die nationalen Vorgaben für Institute unter EZB-Aufsicht keine Gültigkeit. Allerdings müssen Institute nach wie vor Daten an die nationale Aufsicht melden, die nach FinaRisikoV seitens der nationalen Aufsicht gefordert und nicht Gegenstand der EZB-Meldung sind.
Vorgehensmodell erleichtert die Umsetzung
Wie sich die dargestellten Aspekte auf die Risikotragfähigkeit auswirken, muss jedes Institut individuell für sich analysieren. Relevante Parameter sind das Wahlrecht für die Berücksichtigung von Margen im Cashflow, die Limitierung des Zinsanpassungstermins für Verbindlichkeiten mit unbestimmter Zinsanpassung und die Berücksichtigung optionaler Komponenten.
Damit die erwartungsgemäß kurze Umsetzungsfrist für die Inhalte des BaFin-Rundschreibens und die Neufassungen der EBA Guidelines sowie CRR/CRD die Banken nicht überfordert, sollten Institute jetzt die notwendigen Weichen stellen. Sopra Steria hat für Institute ein Vorgehensmodell zur Bewertung des Erfüllungsgrades des BaFin-Rundschreibens und der EBA-Richtlinien entwickelt. Es ermöglicht eine effiziente Bewertung und Umsetzung der regulatorischen Anforderungen.

Vorgehensmodell zur Bewertung des Erfüllungsgrades von BaFin-Rundschreiben und EBA-Richtlinien.
Wir analysieren mit Ihnen die Auswirkungen neuer Regularien auf das Risikomanagement, das Governance Framework, den Kapitalbedarf und die Risikotragfähigkeit. Im Rahmen einer Gap-Analyse entwickeln wir eine institutsspezifische Readiness Roadmap, aus der wir geeignete Maßnahmen ableiten, um Sie bei der Umsetzung von Regulierungsvorhaben zu unterstützen.
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